Der Fall:
Der Mandant überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften – nach Toleranzabzug – die Höchstgeschwindigkeit um 63 km/h.
Die Folge:
Ein Bußgeld über 440,00 € und ein Fahrverbot von zwei Monaten.
Das Problem:
Die Messung der Geschwindigkeit war in der Nähe des Schildes (Begrenzung auf 70 km/h) vorgenommen worden, was den Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung widerspricht.
Das Urteil:
Das Amtsgerichts Saarlouis hat in seinem Urteil vom 17.02.2012 – AZ 6 OWI 63 JS 2397/11 (583/11) – entschieden, dass in diesem Fall das zweimonatige Fahrverbot auf einen Monat zu reduzieren ist.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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