Frau Rechtsanwältin Langer wurde 2006 als erster Anwältin in Heidelberg von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.
Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte sie in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie nahezu ausschließlich tätig ist. So kann durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Praxisnähe eine effiziente Mandatsbetreuung geleistet werden.
Innerhalb der Sozietät Heinz Rechtsanwälte in Heidelberg bearbeitet sie im Rahmen des Verkehrsrechts die Gebiete Verkehrszivilrecht, insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen (Fahrzeugschaden, Schmerzensgeldanspruch etc.), das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Rotlichtfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrten) sowie das Fahrerlaubnisrecht (z.B. MPU, ausländischer Führerschein
Rechtsanwältin Karin Langer bietet schnelle Hilfe im Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Diese Hilfe ist am effektivsten, wenn Sie sich an uns wenden, bevor Sie Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen. Beachten Sie, dass Versicherungen gerne den Eindruck vermitteln, Ihre Interessen zu vertreten. Dies ist gerade nicht der Fall.
Gleiches gilt für Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Je früher Sie sich an uns wenden, desto erfolgreicher können wir für Sie arbeiten. Karin Langer berät und vertritt Sie bei u.a. bei folgenden Ordnungswidrigkeiten: Rotlichtfahrten, Trunkenheitsfahrten (Alkohol am Steuer), Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verkehrsunfallflucht.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden bei der Regulierung von Verkehrsunfällen im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Hier rechnen wir ebenso wie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langer als Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.
karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0
Gerne können Sie Frau Rechtsanwältin Langer über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.
http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte
Weitere Artikel von Karin Langer
Vollstreckung ausländischer Bußgelder
Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 –
Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung
Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU