Ja – und zwar am besten sofort. Die Strafgerichte bestimmen die Höhe der Strafe. Fahrerflucht ist ein häufig auftretendes Delikt. Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
In zahlreichen Beiträgen werden die unangenehmen Folgen einer Verurteilung wegen Unfallflucht geschildert. Wenn man diese Folgen abwenden möchte, lohnt es sich, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Das lässt sich auch durch Zahlen belegen. In Deutschland gab es im Jahre 2010 insgesamt 2.411.271 registrierte Unfälle und es wurden 31.101 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) verurteilt. In Berlin waren es im Jahre 2010 insgesamt 130.502 Unfälle. Davon wurde in 27.682 Fällen Fahrerflucht begangen. Die Aufklärungsquote betrug in Berlin 46,27%. Daraus (und aus ein paar anderen Daten) kann man ein paar Erkenntnisse gewinnen, die mathematisch nicht ganz genau sind, aber dem Betroffenen eine grobe Orientierung geben können. Nachfolgend stelle ich von verschiedenen Startpositionen aus die prozentuale Verteilung der möglichen Endergebnisse (für alle Unfallfluchten ohne Personenschaden = 95% der Fälle) dar.
1. polizeiliche Ermittlungen
– 93% der Verfahren werden eingestellt
– 7% der Verfahren enden mit einer Verurteilung
2. staatsanwaltliche Bearbeitung
– 86% der Verfahren werden eingestellt
– 14% der Verfahren enden mit einer Verurteilung
3. gerichtliche Verfahren
– 22% der Verfahren werden eingestellt
– 78% der Verfahren enden mit einer Verurteilung
4. Strafen und Nebenfolgen einer Verurteilung
– 92% werden zu einer Geldstrafe verurteilt
– 5% erhalten eine Maßnahme nach dem JGG
– 3% werden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (Mehrfachtäter)
– 31% erhielten keine Nebenstrafe
– 33% erhielten als Nebenstrafe ein Fahrverbot
– 36% erhielten als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis
Auffällig ist, dass in mehr als einem Viertel der Verurteilungen als (Neben-)Strafe (Fahrerflucht) die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mehr als 6 Monaten verhängt wurde.
Es ist offensichtlich, dass die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens nach Erhebung der Anklage sehr schlecht sind. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt warten, um dann einen Rechtsanwalt zu beauftragen, haben Sie vermutlich schon viele Fehler begangen und Ihr Verteidiger hat es schwer, ein gutes Ergebnis für Sie zu erreichen. Die statistischen Zahlen sind im frühen Verfahrensstadium so günstig, weil hier der Verteidiger effektiv für Sie arbeiten kann.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Zahlen alle Verfahren erfassen und somit Durchschnittswerte sind. Die Werte für den nicht verteidigten Betroffenen werden deutlich schlechter aussehen. Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten häufiger eine Einstellung erreichen oder eine Strafe (Fahrerflucht) abmildern können.
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