Wofür wird Schmerzensgeld gezahlt? Um Verletzungen auszugleichen und um dem Verletzten Genugtuung zu geben (z.B. um bei vorsätzlichen Körperverletzungen mit Geld „zu rächen“).
Doppelfunktion des Schmerzensgeldes:
1. Ausgleichsfunktion
– Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen
– bei Verkehrsunfällen i.d.R. allein ausschlaggebend
2. Genugtuungsfunktion
– dieser Funktion kommt bei Verkehrsunfällen eine geringe – wenn nicht gar zu vernachlässigende – Bedeutung zu
Wie wir ein Schmerzensgeld bemessen? Was ist z.B. ein Schleudertrauma wert?
Grundsätze der Bemessung:
• Bei der Bemessung sind nicht nur Körperschäden an sich, sondern es sind auch subjektive Empfindungen sowie die soziale und berufliche Stellung zu berücksichtigen, wobei diese keinen eigenen Krankheitswert erreichen müssen.
• Gesichtspunkte bei der Bemessung:
• Art der erlittenen Verletzung
• Intensität der erlittenen Schmerzen
• Umfang und Anzahl operativer Maßnahmen
• wahrscheinliche vorhersehbare Verschlechterung (bereits bei einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 30-40 % = BGH NJW 1988, 2300 (2302) = ggf. Aufschlag von 25 % – 30 %
• Stationäre Behandlung oder Therapie
• Alter des Verletzten
• Dauer und Grad der MdE
• Dauerschäden (berufliche Beeinträchtigungen, Narben, Verlust von Gliedern usw.)
• Psychische Beeinträchtigungen
• Verminderung von Heiratschancen
• Etwaige Geburtsprobleme
• Psychische Schäden (Angstzustände)
• Einschränkung der Berufswahl
• Entgangene Lebensfreude (z.B. Sport)
• Entgangene Urlaubsfreuden
• „Weihnachtszuschlag“ (Weihnachten im Krankenhaus)
• Regulierungsverzögerungen
• Verschuldensgrad des Schädigers (Verschuldensprüfung durch die Hintertür bei Gefährdungshaftung; bei Verkehrsunfällen spielt der Verschuldensgrad zumindest bei Fahrlässigkeit keine Rolle (OLG Celle NJW 2004, 1185; OLG Koblenz OLGR 2005, 552).
Die genaue Bemessung wird außergerichtlich unter Prüfung vergleichbarer Entscheidungen (zu finden in sogenannten Schmerzensgeldtabellen) durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht vorgenommen. Ohne eine juristische Einschätzung ist eine sachgerechte Einstufung kaum möglich. Leider erfolgen häufig seitens der Versicherer, sofern keine anwaltliche Vertretung besteht, zu geringe Schmerzensgeldzahlungen.