Geparkte Elefanten und sonstige Probleme im Straßenverkehr

Als Rechtsanwalt ist man nicht selten mit verschiedensten Kuriositäten konfrontiert. Das gilt auch für das Verkehrsrecht. Schauen wir zum Beispiel mal über den Teich in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Da darf man sich durchaus mal an den Kopf fassen, wenn man so manchen Gesetzestext liest. In Massachusetts ist es zum Beispiel Autofahrern verboten, Gorillas auf dem Rücksitz zu transportieren! In Washington D.C. gibt es das „Gesetz zur Kriminalitätsbekämpfung“. Darin heißt es unter anderem, dass ein Autofahrer mit kriminellen Absichten, der in die Stadt hineinfahren will, beim passieren der Stadtgrenze sofort anhalten und den Polizeichef anrufen muss. Und wenn Sie mal mit Ihrem großen Dickhäuter in Florida sind: Dort müssen Sie einen Parkschein ziehen, wenn Sie Ihren Elefanten an einer Parkuhr anbinden.

 

Bei allem Humor gibt es nicht immer nur zu lachen im Straßenverkehr. Möglicher Weise waren Sie auch schon mal in einen Verkehrsunfall verwickelt für den Sie nicht verantwortlich waren. Einige Versicherer sind schnell dabei und bieten Ihnen vermeintlich schnelle und unkomplizierte Hilfe an. Manchmal wird sogar behauptet, dass die Regulierung länger dauert, wenn Sie einen Anwalt einschalten. Lassen Sie sich hiervon auf keinen Fall beirren und suchen Sie stets anwaltlichen Rat unmittelbar nach dem Unfall und nicht erst, wenn es Differenzen mit dem Versicherer gibt. Natürlich ist man dort stets darum bemüht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. In vielen Fällen steht Ihnen aber mehr zu, als Ihnen vielleicht bewusst ist. So bekommen Sie beispielsweise Nutzungsausfall nicht nur für die Tage, die im Gutachten abgegeben sind, sondern auch für die Zeit zwischen Unfall und Erhalt des Gutachtens! Das können im Einzelfall schnell einige hundert Euro sein. Noch ein Beispiel zeigt das deutlich: Werden Sie als Hausfrau oder Hausmann durch einen Unfall verletzt und können vorübergehend die Hausarbeit nicht mehr ohne weiteres verrichten, so steht Ihnen regelmäßig Schmerzensgeld zu. Das wissen die Meisten. Die wenigsten wissen aber, dass man in diesen Fällen auch den so genannten Haushaltsführungsschaden ersetzt bekommt. Das sind zum Beispiel die Kosten für eine Putzfrau. Doch selbst wenn Sie keine Putzfrau beschäftigen, stehen Ihnen für jede Stunde, die Sie nachweislich ausfallen, im Normalfall rund 8,- € zu. Das summiert sich ebenfalls schnell auf einige hundert Euro. Sie sehen, dass es viele Dinge im Schadensrecht zu beachten gibt, die nur ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt überschauen kann. Übrigens verjähren Ansprüche aus Verkehrsunfällen in aller Regel erst nach drei Jahren. Falls Sie in den letzten 3 Jahren an einem Unfall beteiligt waren, sollten Sie vielleicht noch mal die Unterlagen heraussuchen und prüfen lassen, ob Ihnen vollständiger Ersatz gezahlt worden ist. Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Sie Fragen haben. Und vergessen Sie nicht den Parkschein für Ihren Elefanten.

Schadensmeldung