Der Fall:
Unsere Mandantin wollte in einer von der Stadt angelegten Parkbucht parken. Hierbei fuhr sie mit dem vorderen Stoßfänger über eine Erhöhung der dort verlegten Pflastersteine, welche durch die darunter wachsenden Wurzeln eines Baumes hoch gedrückt worden waren und setzte auf. Hierdurch wurde das Fahrzeug unserer Mandantin erheblich beschädigt.
Die Schäden wurden bei dem zuständigen Haftpflichtversicherer der betreffenden Stadt geltend gemacht.
Das Problem:
Der Versicherer lehnte die Haftung ab.
Zum einen würden die Parkbuchten regelmäßig kontrolliert, zum anderen müsse ein Autofahrer mit solchen Erhebungen rechnen, so dass eine Haftung ausscheide.
Das Urteil:
Die Amtshaftungskammer des Landgerichts Saarbrücken hat mit Urteil vom 05.05.2011 der Klage im Wesentlichen stattgegeben.
Die Stadt habe die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Ein Mitverschulden sei abzulehnen, da die Erhöhung – zumal bei Dunkelheit – nicht zu erkennen war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über den Autor
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier: