Das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 11.08.2010 ist rechtskräftig.
Nach einem Hinweisbeschluss des LG Saarbrücken vom 24.11.2010 wurde die Berufung zurück genommen und das Urteil ist rechtskräftig.
Nachfolgend der Link zum Urteil und dem Hinweisbeschluss im Volltext (pdf)
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