Wie bereits des Öfteren berichtet, siehe z.B.
Verkehrsrecht Saarlouis: Parkplatzunfall – Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 07.06.2013
regulieren Versicherer bei Parkplatzunfällen oftmals nur 50% des eingetretenen Schadens mit der immer wiederkehrenden Begründung, dass in solchen Fällen beide Verkehrsteilnehmer gegen das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen hätten und damit je zur Hälfte schuld seien.
So auch in diesem von uns bearbeiteten Fall.
Aus diesem Grunde mussten wir die restlichen 50 % klageweise geltend machen.
Das Gerichtsverfahren endete mit einer Quote von 75 zu 25 zugunsten unserer Mandantschaft, obwohl diese sich bei dem Verkehrsunfall ebenfalls in Fahrbewegung befunden hatte.
Das Gericht begründet die überwiegende Haftung der Gegenseite insbesondere auch damit, dass diese trotz Sichtbehinderung durch eine Hecke rückwärts ausparkte, ohne sich entsprechend einweisen zu lassen.
„Wer sich an einer unübersichtlichen Stelle trotz vorhandener Möglichkeit nicht einweisen lässt, handelt schuldhaft, wenn dies einen ansonsten vermeidbaren Unfall zur Folge hat.“, so die zutreffende Begründung.
Das Aktenzeichen und die Urteilsgründe veröffentlichen wir nach Rechtskraft.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:
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