Unser Mandant – ein Gebrauchtwagenhändler – wurde von einem Käufer auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Der Käufer hatte behauptet, nach Kauf und Übergabe des PKW hätten die hinteren Bremsscheiben ausgetauscht werden müssen und verlangte den dafür in einer Werkstatt aufgewendeten Betrag von unserem Mandanten.
Der Anspruch wurde von uns u.a. mit der Begründung verweigert, dass der Händler nicht nur eine Nachbesserungspflicht sondern auch ein Nachbesserungsrecht habe. Mangels Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. vorheriger Fristsetzung zur Nacherfüllung sei der Anspruch daher nicht gegeben.
Eine Zahlung erfolgte somit nicht.
Hierauf wurde Klage gegen unseren Mandanten eingereicht, die jedoch keinen Erfolg hatte.
Sowohl das Amtsgericht Saarlouis – Urteil vom 27.07.2011; AZ: 26 C 737/11 (11) – als auch die Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken – Beschlüsse vom 15.05.2012 und vom 29.05.2012; AZ: 10 S 18/12 – haben die Klage insbesondere auch aus den von uns vorgebrachten Gründen abgewiesen.
Nachfolgend der Link zu den Urteilsgründen des Amtsgerichts und des Landgerichts:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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