Verkehrsrecht Saarlouis: geschädigtenfreundliches Urteil des Amtsgerichts Saarlouis zum Thema Nutzungsausfall (Urteil vom 25.01.2016).

Das Problem:

Der Unfallgegner verlangte nach einem Verkehrsunfall vom 29.10.2015 Nutzungsausfall vom 04.11.2015 bis zum 28.11.2015.

Die gegnerische Versicherung, die im Prozess (als Widerbeklagte) von uns vertreten wurde, lehnte dies ab, weil das Gutachten belegte, dass das geschädigte Kfz nach dem Unfall verkehrssicher war.

Der Geschädigtenanwalt argumentierte jedoch, dass der Geschädigte das Fahrzeug bereits am 04.11.2015 verkauft und er erst am 28.11.2015 ein neues Kfz erworben habe.

Insofern stünde ihm für die Dauer vom 04.11.2015 bis zum 28.11.2015 Nutzungsausfall zu.

Wir haben demgegenüber vorgetragen, dass hier ein Anspruch auf Nutzungsausfall nicht gegeben sei, da zum einen das geschädigte Kfz noch verkehrssicher war und man mit dem Verkauf hätte warten können bzw. aus den Gedanken der Schadensminderungspflicht auch müssen, bis ein neues Kfz zugelassen wird.

Zum anderen hielten wir zumindest die Dauer des Nutzungsausfalls für nicht ersatzfähig, da in dem Parteigutachten eine Wiederbeschaffungsdauer von lediglich 10-12 Tagen angegeben war.

Das Urteil:

Entgegen der von uns erhobenen Bedenken hat das Amtsgericht den Nutzungsausfall dem Grunde nach für die gesamte beanspruchte Zeit zugesprochen.

Nach Auffassung des Amtsgerichts steht dem nicht entgegen, dass das Kfz nach dem Unfall noch verkehrssicher war, da es bereits am 04.11.2015 verkauft wurde.

Der Nutzungsausfall steht nach Auffassung des Gerichts auch bis zum Neuerwerb zu, auch wenn dieser deutlich längere Zeit in Anspruch genommen hat als im Gutachten veranschlagt.

Da die Berufungssumme nicht erreicht wurde, ist eine Überprüfung des Urteils durch die Berufungsinstanz nicht möglich.

Sobald das Urteil insgesamt rechtskräftig ist, werden wir das Aktenzeichen veröffentlichen.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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