Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.04.2008, Az.: 2 BvR 525/08) ist geklärt, dass das in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung geregelt „Handyverbot“ verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung, weil Autofahrer in Deutschland von der Polizei immer häufiger mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass sie dabei beobachtet worden seien, ihr Handy verbotenerweise benutzt [...]weiterlesen
Rechtswidrig geparktes Fahrzeug: 7-jähriges Kind haftet nicht für Unfallschaden
Nach einer Pressemeldung des Amtsgerichts München (AG) hat das Gericht mit rechtskräftigem Urteil vom 30.7.2009 (Az.: 331 C 5627/09) über einen Fall entschieden, bei dem ein PKW ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkt war und ein Rad fahrendes 7-jähriges Kind deswegen einen Schaden an dem Auto verursacht hat. Der Kläger parkte seinen Pkw auf einem Bürgersteig, so [...]weiterlesen