Als Kraftfahrer hat man vor Fahrtantritt die Verpflichtung das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Eisplatten oder Schnee auf Fahrzeugdächern können eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen. Befreit ein Kraftfahrer sein Fahrzeug und dabei insbesondere den Dachbereich nicht von den Eisplatten bzw. dem Schnee können Bußgelder in Höhe von 25,- € fällig werden. Kommt es zudem noch aufgrund des nicht geräumten Fahrzeugs zu einer Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer so sind Bußgelder bis zu 120,- € und der Eintrag von 3 Punkten im Verkehrszentralregister fällig.
Gleiches gilt für nicht von Schnee und Eis befreite Scheiben. Auch hier drohen Bußgelder. Der Kraftfahrer muss stets für eine freie Sicht sorgen. Besondere Gefahren drohen von nicht gereinigten Planen von Lastkraftwagen. Lösen sich hier während der Fahrt Eisplatten sind andere Verkehrsteilnehmer in erhöhtem Maße gefährdet. Diesbezüglich können wir zurzeit täglich eine Vielzahl entsprechender Unfallnachrichten lesen. Bei Lastkraftwagen kommt dazu, dass die Fahrer den Unfall durch sich lösende Eisplatten gar nicht mitbekommen und sich vom Unfallort entfernen. Insoweit hat dies unter Umständen auch strafrechtliche Relevanz (Fahrerflucht).
mehr Infos: www.verkehrsrecht-24.de
Tel.: 030 / 226 35 71 13
Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Mitte