Bereits in der Vergangenheit haben wir das VKS 3.0 kritisch betrachtet. Befasst man sich näher mit dem Messgerät, so können doch erhebliche Zweifel auftreten, ob hier überhaupt von einem standardisierten Messverfahren gesprochen werden kann.
Vielmehr sind wir der Meinung, dass jede Einzelmessung im Detail geprüft werden muss, da die Zuordnung eines Messwerts zu einem Betroffenen (auch laut Hersteller und PTB) nicht Teil der Zulassung des Geräts ist.
In der Praxis müsste man sich also auf den Messbeamten als Zeugenbeweis verlassen, doch ist beispielsweise ein aufmerksamer Messbetrieb gerade nicht vorgeschrieben.
In unserer aktuellen Stellungnahme „Zur Gültigkeit der Zulassung des Messgeräts Vidit VKS 3.0“ zeigen wir neben der Historie des Geräts die konkreten Schwachstellen der Beweisführung auf.