„Schummel“-Software von VW berechtigt Käufer vom Rücktritt des Kaufvertrages (Rückgabe Pkw Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises)
Urteil Landgericht Stade vom 08.12.2106 – 3 O 123/16
Das Landgericht Stade gibt dem Kunden in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung Recht:
Unser Auftraggeber hat Anspruch auf Rückgabe seines VW Tiguan Sport und Style MB Techn. 2.0 I TDI Zug um Zug gegen Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.
Das Gericht ist unserer Rechtsauffassung gefolgt:
Die „Schummel“-Software stellt einen Sachmangel dar, die den Käufer gegenüber dem Vertragshändler / Autohaus (Verkäufer) zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Erheblich sei der Mangel u.a. schon deshalb, weil die Käufer solcher Fahrzeuge durch die Herstellerangaben über die Einhaltung der Abgaswerte forgesetzt über Jahre bewusst getäuscht wurden.
Der Vertragshändler müsse sich die Angaben des Herstellers zurechnen lassen.
Da der Vertragshändler trotz angemessener Fristsetzung den Mangel innerhalb von nahezu 6 Monaten nicht beseitigt habe, durfte der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Der Kaufvertrag ist daher rückabzuwickeln unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Vertragshändler.
Karch, Grabow, Röhler & Partner
Rechtsanwalt und Notar Ulf Grabow
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