Wie bereits berichtet,
kommt es immer wieder dazu, dass Betroffene als Folge einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit – wie z.B. Missachtung der Vorfahrt o.Ä. – einen erheblichen Eigenschaden erleiden, weil die Tat zu einem Unfall geführt hat.
In unserem Fall war unser Mandant aufgrund Übermüdung von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt.
Es war deswegen gegen ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt hatte, hat das Amtsgericht St. Ingbert – es war bereits Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt gewesen, der aus Termingründen aufgehoben werden musste – auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren ohne weiteres im schriftlichen Verfahren eingestellt, nachdem wir den erheblichen Eigenschaden vorgetragen und belegt hatten.
Den Verfahrensgang finden Sie hier:
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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