In einer Petition an den Deutschen Bundestag wurde die Beibehaltung des bisherigen Punktesystems für Mehrfachtäter gefordert. Das bestehende System habe sich bewährt und stelle aufgrund der Vergabe von bis zu sieben Punkten je Verstoß eine differenzierte, effektive und gerechte Regelung dar. Nötige Anpassungen sollten daher innerhalb des vorhandenen Punktesystems vorgenommen werden. In der Petition wird zudem angemerkt, dass die geplante Verschärfung Berufskraftfahrer existenziell gefährde, da diese schneller ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.
Diese Auffassung wird vom Petitionsausschuss nicht geteilt. Das derzeitige System ist für den Bürger wegen der komplizierten Berechnung der verschiedenen Tilgungsfristen schwer nachvollziehbar. Außerdem habe es bei den Fahrerlaubnisbehörden sowie den Gerichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Auslegungsschwierigkeiten geführt. Das neue System führe hingegen durch den Verzicht auf die komplizierten Tilgungsregelungen und die Vereinfachung durch die Schaffung eines Kategoriensystems mit ein, zwei und drei Punkten zu transparenteren Regelungen und einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Auch die Befürchtung, die neuen Regeln gefährdeten berufliche Vielfahrer in ihrer Existenz, wird vom Petitionsausschuss nicht geteilt. Richtig sei vielmehr, dass eine Reihe verkehrsgefährdender Verstöße möglicherweise rascher zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt als zuvor. Dies sei jedoch nicht die zwingende Folge für Berufskraftfahrer, sondern die im Sinne der Verkehrssicherheit beabsichtigte Sanktion für Verkehrsteilnehmer, die wiederholt die Verkehrssicherheit und damit mittelbar oder unmittelbar Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Besonders Vielfahrer dürften nach Einschätzung des Petitionsausschusses ein hohes Interesse daran haben, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, heißt es in der Begründung.
Aus diesem Grund lehnt der Petitionsausschuss eine Rücknahme der Änderun-gen ab. In der Sitzung vom 19.02.2014 beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, das Verfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Die Änderungen werden daher wie geplant zum 01.05.2014 in Kraft treten.