Das AG Saarlouis wendet den BGH-Beschluss vom 15.10.2019 an – Urteil vom 10.05.2021

Wie berichtet,

https://schadenfixblog.de/2021/04/22/vermehrte-zahlungsverweigerungen-der-versicherer-aufgrund-der-vorschadenproblematik-hilfe-durch-beschluss-des-bgh-vom-15-10-2019-vi-zr-377-18/

kann dem Unfallgeschädigten bei der Vorschadenproblematik der BGH Beschluss vom 15.10.2019 – AZ: VI ZR 377/18 – eine große Hilfe sein.

In einem von uns bearbeiteten Fall wollte die Versicherung wegen ihr bekannter Vorschäden keine Regulierung vornehmen, so dass wir Klage erheben mussten.

Im Prozess legten wir dar, dass unserer Mandantin, die den streitgegenständlichen PKW gebraucht erworben hatte, von Vorschäden nichts bekannt war und stellten die vermutete vollständige Reparatur etwaiger Vorschäden unter Sachverständigenbeweis.
Wie vom BGH vorgegeben, ließ das Amtsgericht diesen Vortrag zu und holte ein Gerichtsgutachten ein.

Mit Erfolg:
das Gutachten bestätigte die ordnungsgemäße Reparatur des – unserer Mandantin nicht bekannten – Vorschadens und letztlich auch den diesseits behaupteten Unfallschaden zu nahezu 100% und die Klage hatte weit überwiegend Erfolg.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Aktenzeichen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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