Neuer Bußgeldkatalog: Punkte ab 16 km/h und Fahrverbot ab 21 km/h Überschreitung! – Deutliche Verschärfung der Bußgelder auch beim Falschparken!

Neuer Bußgeldkatalog: Punkte ab 16 km/h und Fahrverbot ab 21 km/h Überschreitung! – Deutliche Verschärfung der Bußgelder auch beim Falschparken!

Autofahrer aufgepasst! Schon seit Ab 28.04.2020 gelten neue Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sowie eine Verschärfung des Bußgeldkataloges. Es drohen höhere Bußgelder und schneller ein Fahrverbot!

Bußgeldkatalog verschärft

Mit der drastischen Verschärfung des Bußgeldkatalogs sollen vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße intensiver geahndet werden:

Wer mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit 1 Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER) rechnen. Zudem drohen ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften.

Fahrverbot ab 21 km/h innerorts

Wer innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindgkeit um 21 km/h überschreitet, hat neben einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie 2 Punkten in Flensburg nun auch ein Fahrverbot von 1 Monat zu erwarten.

Außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbot ab 26 km/h

Wer außerhalb geschlossener Ortschaft mit 26 km/h und schneller unterwegs ist, dem droht eine Geldbuße von 95 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat.

Die bisherige Sonderregelung wegen beharrlichen Verstößen, also für Temposünder die zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren und gegen die dann ein Fahrverbot verhängt werden konnte, ist damit obsolet.

Strengere Regeln beim Falschparken

Auch das Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten wird künftig deutlich teurer.

Für diese Verkehrsverstöße werden die Geldbußen auf bis zu 100 Euro erhöht.

Bis zu 100 Euro kann jetzt das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen kosten.

Behinderung von Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeugen

Bei einer Behinderung von Einsatz – bzw. Rettungsfahrzeugen, erhöht sich nach dem neuen Bußgeldkatalog (BKat) das Bußgeld auf 100 Euro und gibt es 1 Punkt.

Wer hingegen unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann bis zu 320 Euro Strafe, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg kassieren.

Neue Verkehrsschilder

Die Neuerung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht eine Vielzahl neuer Verkehrsschilder vor. So beispielsweise die Möglichkeit eines Überholverbots von Fahrrädern, Mofas und Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) durch Autos an Gefahrenpunkten. Ebenfalls neu: Das spezielle Sinnbild „Lastenfahrrad“, welches für Parkflächen und Ladezonen vorgehalten wird, sowie die neuen Verkehrszeichen für Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Radschnellwege sowie die Errichtung von Fahrradzonen.

Verbot von Blitzer-Apps

In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen. Solche Apps können die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken und folglich andere Verkehrsteilnehmende gefährden.

Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern

Wer Fahrräder überholt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Außerorts sind wegen der regelmäßig gefahrenen höheren Geschwindigkeiten mindestens 2 Meter einzuhalten. Bisher machte das Gesetz keine konkreten Vorgaben. Es war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Der Rechtsanwalt rät:

Der neue Bußgeldkatalog sieht eine deutliche Verschärfung der Sanktionen für Verstöße im Straßenverkehr gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Gerade bei Vielfahrern können sich schnell einige Punkte in Flensburg ansammeln. Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Zudem werden sicherlich deutlich mehr Fahrverbote verhängt werden als früher. Dies kann für Autofahrer, die beruflich auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, zu erheblichen existentiellen Problemen führen.

Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen daher, zeitig einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.

Bußgeldbescheid überprüfen lassen

Sie haben einen Anhörungsbogen oder sogar einen Bußgeldbescheid bekommen? Ihnen drohen Punkte oder sogar ein Fahrverbot?

Dann melden Sie sich am besten gleich hier und holen Sie sich Hilfe von unseren Rechtsanwälten!

Autor:

Dr. jur. Marc Herzog, LL.M.
Rechtsanwalt
Master of Laws (Verkehrsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht)
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter für Strafrecht

www.drherzog.de