Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen Verjährung (Beschluss des Amtsgerichts St. Ingbert vom 28.05.2019 – AZ: 25 OWI 63 JS 233/19 (491/19) )

Der Fall:

Unsere Mandantin hatte wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h  innerorts einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten.

Das Problem:

Unsere Mandantin war auch aus beruflichen Gründen dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen.
Die von der Bußgeldbehörde im Anhörungsbogen verwendete Adresse war falsch.

Das Ergebnis:

Das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt, da die Behörde im Anhörungsbogen eine falsche Adresse verwendet hatte und ein Zugang nicht nachgewiesen werden konnte.

Siehe:

Beschluss des AG St. Ingbert

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeldverfahren usw.

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