Der Fall:
Unsere Mandantin hatte wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h innerorts einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten.
Das Problem:
Unsere Mandantin war auch aus beruflichen Gründen dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen.
Die von der Bußgeldbehörde im Anhörungsbogen verwendete Adresse war falsch.
Das Ergebnis:
Das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt, da die Behörde im Anhörungsbogen eine falsche Adresse verwendet hatte und ein Zugang nicht nachgewiesen werden konnte.
Siehe:
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeldverfahren usw.
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