Wir haben es bereits in Stellungnahmen aus den Jahren 2015 und 2017 vertreten und auch verschiedene Verkehrsgerichtstage in Goslar waren der gleichen Auffassung: ohne dass ein Betroffener die ihm vorgeworfenen Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben.
Dies hat nun auch der Saarländische Verfassungsgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt (Az.:Lv 7/17).
Das lesenswerte Urteil ist dabei wie eine Blaupause für das Vorgehen des Verteidigers im OWi-Verfahren.
Welche Bedeutung das Urteil hat, ob auch andere Messgeräte betroffen sind und was Sie für Ihre Arbeit als Rechtsanwalt aus dem Urteil mitnehmen können, erfahren Sie in unserem youtube-Beitrag.