Vor den Ferien geschieht in der Schule doch sowieso nichts mehr …

Nur noch wenige Wochen bis zu den Sommerferien. Viele freuen sich auf die Urlaubsreise in den Süden. Sommer, Sonne und Strand locken. Für viele ausländische Mitbürger steht eine Reise in ihr Heimatland an, wo man nach langer Zeit Familie, Verwandte und Freunde trifft. Die große Zahl der Reisenden hat aber auch zur Folge, dass Flüge zu Beginn der Ferien um einiges teurer sind als wenige Tage vor Ferienbeginn. Da ist man versucht, die Urlaubsreise einfach ein paar Tage vorzuverlegen um die günstigeren Flugtarife zu nutzen. In der Schule passiert sowieso nichts mehr. Was spricht also dagegen, den Nachwuchs in der Schule als krank zu entschuldigen und den Urlaubsbeginn um einige Tage vorzuverlegen?

Zwar sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, einen Schüler bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Unterricht zu befreien. Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere bei persönlichen Anlässen, wie einem runden Geburtstag, einer Hochzeit oder einer Beerdigung vor. Die wirtschaftlichen Überlegungen eines günstigeren Flugpreises führen also nicht zu einer Unterrichtsbefreiung.

Die Eltern müssen damit rechnen, dass die Polizei an Flughäfen an den Tagen vor Ferienbeginn verstärkt darauf achtet, ob Kinder verreisen wollen die eigentlich noch in der Schule sein müssten. Die Eltern werden dann darauf angesprochen und um Vorlage der Unterrichtsbefreiung gebeten. Können Sie diese nicht vorweisen, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Das dann zu erwartende Bußgeld wird in aller Regel durch den günstigeren Flugpreis nicht kompensiert. Gerade bei Wiederholungstätern wird der in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehende Bußgeldrahmen von bis zu 1.500,00 € voll ausgeschöpft. Eine so große Ersparnis ist mit dem Flug vor Ferienbeginn wohl nicht verbunden. Zu beachten ist weiter, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht im Zeugnis vermerkt wird. Bei einer späteren Bewerbung kann ein solcher Eintrag durchaus eine Rolle spielen.

Auch haben die Polizeibeamten die Möglichkeit, eine Ausreise zu verhindern.

Wenn es noch so verlockend sein mag, es gibt gute Gründe dafür, die Reise in die Ferien erst nach Ferienbeginn anzutreten.