Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.04.2016 (Überwiegende Haftung bei Parkplatzunfall) – siehe unser Beitrag vom 20.05.2016
ist rechtskräftig.
Das Urteil legt sehr ausführlich und sorgfältig dar, dass und warum eine überwiegende Haftung eines Unfallbeteiligten durchaus auch in Fällen möglich ist, in denen sich beide Fahrzeuge in Bewegung befunden haben.
Die Urteilsgründe finden Sie hier:
AG SLS Urteil vom 13.04.2016 – 26 C 1786 -15-11-
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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