Vor zwei Wochen haben wir bereits über die vor dem AG Neunkirchen anhängigen Verfahren berichtet. Nun ist in beiden Verfahren ein Freispruch ergangen (Urteile liegen noch nicht vor). Die Argumentation entspricht aber der auch hier vertretenen Ansicht:
Die Kommune verstößt mit ihrer Verfahrensweise „sehenden Auges“ gegen die eindeutige Erlasslage im Saarland.
Was diese Urteile nun für die Praxis in Neunkirchen bedeuten bleibt abzuwarten.
Sie zeigen aber noch einmal deutlich die praktische Relevanz der Thematik, die bereits im vergangenen Jahr im Fokus unseres Verkehrskongresses in Saarbücken lag.
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