Bedenkliche Methoden beim sogenannten Schadenmanagement durch die R+V Versicherung

Der BVSK informiert darüber, dass das Schadenmanagement einiger Versicherer immer wildere Blüten treibt.

Der Geschäftsführer des BVSK schreibt dazu:

Zum wiederholten Mal zeichnet sich die R+V Versicherung durch ein Verhalten in der Unfallschadenregulierung aus, das man bei freundlicher Diktion als äußerst bemerkenswert  bezeichnen kann.

Ist der Geschädigte tatsächlich so unverschämt und schaltet einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen ein, unterstellt die R+V Versicherung, dass der Geschädigte offensichtlich zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes genötigt wurde und versendet einen Fragebogen.

Alles Weitere können Sie der anliegenden Information nebst Fragebogen und unserem Schreiben an den Vorstand der R+V Versicherung entnehmen“.

Nachfolgend die Information, auf die sich Herr Fuchs bezieht:

Fragebogen-R+V wg Rechtsanwalt (5)

 

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:

http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter