Der Fall:
Unser Mandant beging einen qualifizierten Rotlichtverstoß, in dem er ein bereits 8 Sekunden (!) andauerndes Rotlicht missachtete.
Das Problem:
Unser Mandant hat behauptet, ortsunkundig gewesen zu sein und die Ampel schlicht übersehen zu haben. Dies habe auch daran gelegen, dass er einen wichtigen Termin habe wahrnehmen müssen und sich bereits zuvor verfahren hatte, weshalb er auch zeitlich unter erheblichem Druck gestanden habe.
Das Urteil:
Das Amtsgericht Saarbrücken hat auf Grund unserer Darlegungen gegen maßvolle Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot Abstand genommen – Urteil des AG Saarbrücken vom 09.08.2013 – AZ: 22 OWI 61 JS 255/13 (284/11)
Auch dieses Verfahren zeigt, dass bisweilen Tatumstände vorliegen, die die Ordnungswidrigkeit in einem milderen Licht erscheinen lassen und dazu führen können, dass die Ahndung weniger schmerzhaft ausfällt als ursprünglich festgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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