Wuppertal/Berlin (DAV). Wird ein Auto in einer Waschstraße beschädigt, weil sich am Ausgang die Tore nicht öffnen, haftet der Betreiber der Waschstraße. Der Geschädigte muss den Vorgang allerdings so darlegen, dass eindeutig ist, dass der Schaden allein durch das Waschen entstanden sein kann. Dies reicht zum Nachweis der Haftung des Betreibers aus. Die Verkehrsrechtsanwälte des [...]weiterlesen
Juni 2013: Weniger Tote, mehr Verletzte
Wiesbaden, 30. August 2013 – Im Juni 2013 nahm die Polizei rund 203.300 Verkehrsunfälle auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist dieser Wert gegenüber dem Vorjahresmonat nahezu unverändert geblieben. Während die Zahl der Getöteten um 7,2 Prozent auf 310 sank, erhöhte sich die Summe der Verletzten um 5,1 Prozent auf rund 37.600. Quelle: dvr.de
Unfall beim Anfahren an Ampel – Haftungsverteilung
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat zur Haftungsverteilung bei einem Unfall Stellung genommen zwischen einem an einer Ampel anfahrenden LKW und einem PKW, der während der vorangegangenen Rotphase sein Fahrzeug nach einem Fahrstreifenwechsel in eine vor dem LKW vorhandene Lücke gesteuert hat (Urteil vom 30.10.2012, Az.: I-9 U 5/12). Das OLG hat auf die Berufung des [...]weiterlesen
Schmerzensgeld bei HWS-Schleudertrauma
Das Amtsgericht München hat einer Autofahrerin ein Schmerzensgeld von € 2.000,- zugesprochen, da sie nach einem Auffahrunfall ein HWS-Schleudertrauma, eine ISG-Blockade und eine Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule erlitt (Urteil vom 29.01.2013 - 332 C 21014/12). Aufgrund der Wucht des Auffahrunfalls zog sie sich starke und andauernde Kopf-, Schulter und Nackenschmerzen zu und musste sich in ärztliche [...]weiterlesen
An alle Fahrradhelm-Muffel
Gut gemachte Kampagne "Schütze dein Bestes"der Aktion "GIB Acht im Verkehr" Auf der Skipiste oder im Radsport ist es inzwischen selbstverständlich, einen Ski- oder Radhelm zu tragen - im Alltag des Straßenverkehrs oder beim Freizeitsport leider noch nicht. Die meisten Hirnverletzungen resultieren aus Freizeitunfällen mit dem Skateboard, den Inlinern oder mit dem Fahrrad. Experten gehen [...]weiterlesen
Restwertangebote oder Was ist der Rest wert?
Geiz ist geil! Immer noch? Schon wieder? Im Bereich der Schadensregulierung ist dieses betagte Motto immer noch Programm. Es werden gerade auch Abzüge im untersten Bereich mit Hinweis auf schräge Rechtspositionen vorgenommen. Dies wohl in der nicht ganz unberechtigten Erwartung, dass die Geschädigten die Abzüge schon hinnehmen werden. So hatte das Amtsgericht Weißenburg über die Frage [...]weiterlesen
Mietwagenkosten bei Luxusautos
Das Landgericht München II (LG) hat mit Urteil vom 08.05.2012 (Az.:2 S 4044/11) über die Frage der Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Autounfall entschieden. Es klagte die Mietwagenfirma - die sich die Ansprüche des beim Unfall Geschädigten auf Ersatz von Mietwagenkosten hat abtreten lassen - gegen die Haftpflichtversicherung des unstreitig voll haftenden Schädigers. Es wurde [...]weiterlesen
Udo trägt Helm
Deutschlands Star-Coiffeur Nummer eins macht sich stark für „Runter vom Gas“ und mehr Sicherheit für Radfahrer Berlin, 14. August 2013 – Was haben Star-Coiffeur Udo Walz und ein Fahrradhelm gemeinsam? Beide stehen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“ machte Berlins bekanntester Haarkünstler deutlich, dass Sicherheit vor Eitelkeit geht und [...]weiterlesen
Unfallflucht / Bedeutender Schaden / Fahrerlaubnisentzug
Hat sich der Betroffene unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, hängt dessen Fahrerlaubnis am seidenen Faden. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt einen Regeltatbestand der Entziehung der Fahrerlaubnis dar. Für Fälle der Sachbeschädigung jedoch nur, sofern ein „bedeutender Schaden“ verursacht wurde. Wann aber ist ein Schaden „bedeutend“? In der Rechtsprechung wird der bedeutende Schaden durchaus nicht [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: Die Stadt haftet ggf. auch für „gefährliche Parkplätze“ (Hinweisbeschluss des LG Saarbrücken vom 14.05.2013 – AZ: 4 O 201/12)
Unser Mandant wollte in Saarlouis in einer angelegten Parkfläche parken. Hierbei fuhr er mit dem vorderen Stoßfänger über einen auf der Parkfläche befindlichen Markierungsstein, welcher ca. 16 cm aus dem Boden herausragte, aber durch Blätter verdeckt war. Hierdurch wurde das Fahrzeug unseres Mandanten erheblich beschädigt. Da die Versicherung der Stadt eine Haftung ablehnte, wurde Klage [...]weiterlesen