Italien macht macht verschleppte Mautschulden geltend:
Der lange Arm der NIVI CREDIT
Rosenheim (ACE) 24. Mai 2013 – Italien hat sich entschlossen, in großem Stil rückständige Maut-Gebühren beizutreiben. Betroffen sind vor allem deutsche Italien-Urlauber, die in den vergangenen Jahren im eigenen Auto die sonnigen Gestade dieses Landes bereist – und dabei vielleicht Probleme mit der Maut-Zahlung gehabt haben. Dies müssen überraschend viele gewesen sein, wundert sich der Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa, Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog, aus Rosenheim. In den letzten Wochen sei eine wahre Flut von Mahnschreiben des italienischen Inkassounternehmens NIVI CREDIT über die ahnungslosen Opfer hereingebrochen, berichtet der Verkehrsanwalt.
Diplomatische Klärung statt Gerichtsverfahren
Dr. Herzog sieht dabei die Ahnungslosigkeit der Betroffenen ausgenutzt; ihnen gegenüber werde der Eindruck vermittelt, es handele sich um einen regelrechten Bußgeldbescheid. Überdies datieren die meisten Vorgänge aus den Jahren 2010 und 2011. Wer, so fragt der Rosenheimer Rechtsanwalt, soll sich nach so langer Zeit noch erinnern oder gar Zahlungsbelege vorlegen können? Dr. Herzog: „Die Mahnungen kommen ohne Vorwarnung und mit „Aufpreis“. Viele Italienurlauber merken dann zum ersten Mal, dass mit der Mautentrichtung etwas nicht geklappt hat und sind bestürzt!“ Der Fall sei möglicherweise auch etwas für die deutsch-italienische Diplomatie. Bevor deutsche Gerichte wegen Nichtigkeiten mit Verfahren überzogen würden, sollte eine bilaterale staatliche Übereinkunft das zu verhindern suchen, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der ACE Jurist rät:
- Wer – etwa nach Überprüfung seiner alten Kreditkartenabrechnungen – sicher ist, dass die Maut damals nicht bezahlt wurde, sollte überlegen, sie nachentrichten, jedoch ohne die zusätzlichen Mahngebühren.
- Wer Quittungen und Belege findet, sollte diese an NIVI CREDIT schicken und sich darauf berufen, dass kein Rückstand besteht.
- In allen anderen Fällen muss der Betroffene selbst entscheiden, ob er die relativ geringfügigen Beträge (ohne Mahngebühren) nachentrichtet oder ob er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Wer dennoch nicht zahlt, geht nach derzeitiger Einschätzung von Dr. Marc Herzog nur ein geringes Risiko ein. Da es sich um ein Nutzungsentgelt handelt, müsste NIVI CREDIT das zuständige deutsche Gericht bemühen und einen Prozess anstrengen. In einem solchen Rechtsstreit würden sich unter Umständen schwierige Fragen des internationalen Rechts stellen. Angesichts der geringen Streitwerte kann sich der Verkehrsanwalt nicht vorstellen, dass NIVI CREDIT dieses Risiko eingehen wird.
Dass Italien ausgerechnet jetzt mit solchen Aktionen die deutschen Italien-Urlauber vor den anstehenden Sommerferien verprellt, kann man eigentlich nur mit den derzeitigen politischen Verwerfungen erklären. „Es mutet so an, als hätten sich die als „Clowns“ gescholtenen Berlusconi und Grillo zusammengetan“, lästert ACE-Jurist Dr. Herzog.
Weitere Infos auch hier:
www.schadenfixblog.de/vorsicht-bei-zahlungsaufforderungen-aus-Italien