Als erstes OLG hat sich das OLG Naumburg klar und unmissverständlich zu der Frage geäußert, ob dem Verteidiger eine Bedienungsanleitung des Messgeräts zugänglich gemacht werden muss (Beschluss vom 05.11.2012, Az.: 2 Ss (Bz) 100/12).
Das OLG bejaht dies im Einklang mit der h.M. (siehe zum Beispiel: LG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 23.07.2012, AZ: 23 Qs 54/12; AG Heidelberg vom 20.11.2012; 17 Owi 528/12; AG Bamberg, Beschluss vom 11.12.2011, AZ: 14 OWi 2311 Js 13450/11; Cierniak zfs12, 664 m.z.N.) und begründet seine Auffassung u.a. mit dem zutreffenden Hinweisen auf die Notwendigkeit der Gewährung eines fairen Verfahrens und auf den Grundsatz der Aktenvollständigkeit.
Ferner legt es dar, dass die erforderliche Waffengleichheit nicht gegeben ist, wenn die Ermittlungsbehörden maßgebliche Unterlagen zurückhalten und sich weigern, dem Betroffenen bzw. dessen Verteidiger diese zur Kenntnis zu geben.
Da es jedenfalls bisher keineswegs ständige Praxis ist, dem Verteidiger diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ist dies ein weiterer Anknüpfungspunkt, um etwaige Verurteilungen in Bußgeldverfahren in erster Instanz abzuwehren bzw. in zweiter Instanz anzugreifen.
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Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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