Nach Information des BVSK in einem Sonderrundschreiben vom Juni 2012 (Nr. 12/2012) wurde nunmehr im Rahmen des oben genannten Fernsehbeitrags durch den Geschäftsführer der Firma Control€xpert, Gerhard Witte, klargestellt, dass es sich bei den entsprechenden Prüfberichten nicht um eine sachverständige Dienstleistung, sondern vielmehr um eine automatisierte und schematisierte EDV-Überprüfung handelt.
Aufgrund einer von der Redaktion angebotenen Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Kürzungsberichten äußerte sich der Control€xpert Geschäftsführer wie folgt:
„Wir sind keine Sachverständigenorganisation, sondern wir prüfen schematisiert, automatisiert Vorgänge und wenn wir auf Diskrepanzen stoßen zwischen den hier eingehenden Belegen und anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorgaben, dann erscheint das bei uns auf einem Prüfbericht und was letztendlich der Versicherer mit diesem Prüfbericht macht, ist Sache des Versicherers oder der Flotten- und Leasinggesellschaften und nicht unsere Baustelle und auch nicht von uns zu verantworten.“
Damit wird jedoch zugleich auch klargestellt, dass es sich bei den tausendfach herausgegebenen Kürzungsberichten der Firma Control€xpert (sowie für Personenschäden der Firma Attest€xpert) gerade nicht um eine auf den Einzelfall bezogene sachverständige Überprüfung des Reparaturaufwandes u.a. handelt.
Da die anschließend vorgenommene Kürzung somit sachlich nicht gerechtfertigt ist, bleibt der Versicherer daher weiterhin beweispflichtig.
Das bei der Firma Control€xpert keine Kenntnis von den bereits seit Jahren von einigen Haftpflichtversicherern durchgeführten Regulierungsmethoden vorliegen soll, darf sicherlich als vorgeschoben bezeichnet werden. Bei einem ansonsten guten Geschäftsabschluss für beide Seiten gilt hier wohl vornehmlich der Satz „Ein gewisses Maß an Unkenntnis voneinander ist die Voraussetzung dafür, dass zwei Menschen Freunde bleiben.
Warum sollte sich dann noch jemand um die Belange des Geschädigten eines Verkehrsunfalls sorgen?