Mehr Punkte für Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht im Fahreignungsregister geplant

Das Bundesverkehrsministerium um Minister Ramsauer hat bekanntgegeben, dass es für Verkehrsstraftaten im Fahreignungsregister, welches das bisherige Verkehrszentralregister ablösen soll, mehr Punkte geben soll. Dies betrifft insbesondere die Fahrerflucht nach § 142 StGB, Alkoholfahrten nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) sowie die unterlassene Hilfeleistung nach § 323 c StGB und die Nötigung durch zu nahes Auffahren. Demnach soll es für diese Straftaten sogar 3 Punkte geben, wobei bisher schwere Verstöße mit höchstens 2 Punkten bewertet werden sollten. Damit bringt Bundesverkehrsminister Ramsauer zum Ausdruck, dass besonders rücksichtslose Verkehrssünder aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Denn bei höchstens 8 Punkten bis zum Verlust der Fahrerlaubnis stellen 3 Punkte schon fast 40 % bis zu diesem Schritt dar. Unabhängig davon drohen natürlich die strafrechtlichen Konsequenzen (siehe hier zur Fahrerflucht).