Telefonieren verboten – Kuscheln erlaubt! Handyverbot verfassungswidrig?

Ein Richter am Amtsgericht Gummersbach hält das Handyverbot am Steuer für verfassungswidrig und beschäftigt deshalb das Bundesverfassungsgericht durch einen Vorlagebeschluss mit der Frage, ob das Handyverbot gegen unser Grundgesetz verstößt. Die Begründung des Richters ließ ein schmunzelndes Raunen durch die Anwaltschaft gehen. Ich persönlich war schon immer der Auffassung, dass das Handyverbot am Steuer ungerecht ist. Warum ausgerechnet das Telefonieren verboten ist und darüber hinaus alles, was man sonst noch mit dem Handy machen kann, dagegen aber beispielsweise das Bedienen eines Navigationsgerätes nicht, das habe ich nie verstanden. Ähnlich sieht es nun der Gummersbacher Amtsrichter, der aber in seinem Beschluss – gerichtet immerhin an unsere obersten Verfassungshüter – mit seiner Begründung ein ganzes Stück weiter geht. Er sieht in der Vorschrift einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Danach ist es nämlich unter anderem verboten im Kern gleiche bzw. vergleichbare Sachverhalte im Ergebnis ungleich zu behandeln. In dem Beschluss heißt es dazu unter anderem wörtlich, dass es nicht verständlich sei, warum bereits das Halten eines Handys sogar dann verboten ist, wenn dieses ausgeschaltet ist, der Gesetzgeber demgegenüber es aber nicht verboten hat, „freihändig zu fahren“, „während eines Gesprächs mit einer einwilligungsfähigen Beifahrerin an dieser – mit ihrem Einverständnis – sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen“, „selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind“ oder auch „einen elektrischen Rasierapparat zu benutzen und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen“. Zugegeben, die Begründung erscheint etwas pikant und sicherlich auch ein wenig provokativ, aber man darf gespannt sein, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Die Entscheidung des AG Gummersbach gibt’s im Volltext hier.

Wenn es Sie also „erwischt“, dann sollten Sie auf jeden Fall einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, der prüfen kann, ob möglicherweise erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann. Dies gilt übrigens auch, wenn es „nur“ um einen Handyverstoß geht, der Ihnen ja immerhin einen Punkt in Flensburg einbringt. Ihr Anwalt kann möglicher Weise erreichen, dass das Verfahren zumindest bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt wird, um auf diese Weise Zeit zu gewinnen. Ein Bußgeldverfahren können Sie mir gerne über diesen Link melden. Gerne unterhalten wir uns dann zunächst unverbindlich darüber, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Bussgeldmeldung


 

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