Auch bei Mithaftung- Sachverständigenkosten sind in voller Höhe zu erstatten

Mit Urteil vom 27.05.2011 (Az. 5 U 183/10) bestätigt das OLG Rostock seine bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten in voller Höhe auch bei ansonsten quotenmäßiger Mithaftung.

mitgeteilt und erstritten von

S. Patrick Rümmler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht