Fall:
Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad innerhalb geschlossener Ortschaften in 30er- Zone um 45 km/h. Die Messung erfolgte mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P.
Es erging ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von 200,- €; 4 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Im Rahmen der Mandatsbearbeitung kam heraus, dass erhebliche Zweifel an der Zuordnung des abgelesenen Messwerts zu dem angeblich gemessenen Motorrad bestanden, zumal auch noch ein Überholmanöver des Motorrads von den Messbeamten beobachtet worden war. Ein Gutachten eines Sachverständigen für Verkehrsmestechnik bestätigte schließlich die Zweifel.
Das Verfahren wurde schließlich vom Amtsgericht Iserlohn in der Hauptverhandlung nach Beweisaufnahme durch Beschluß vom 04.05.11, AZ 18 Owi 876 Js 25/11-79/11) eingestellt.
Messungen mit dem Laser – Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P sollten durchaus kritisch betrachtet werden, nicht nur bei Motorrädern.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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