Gerade in der jetzt anstehenden Sommerzeit hat das Fahrrad Hochkonjunktur. Das schöne Wetter zieht ins Freie und lässt die Lust auf grillen verbunden mit dem leckeren Bierchen etc. wachsen.
Die meisten Fahrradfahrer machen sich dabei keinerlei Gedanken über ihren Führerschein, denn das Auto steht ja zu Hause und auf dem Fahrrad spielt Alkohol ja keine Rolle und der Führerschein kann einem nicht abgenommen werden. Das jedenfalls denken die meisten Biker.
Dies ist jedoch ein grundlegender Irrtum, wie sich immer wieder zeigt. Während für Autofahrer bereits o,5 Promille und 0,8 Promille und erst recht 1,1 Promille ernste Wegmarker darstellen, ist dies bei Fahrradfahrern ohne weiteres nicht der Fall. Dennoch gibt es auch für Fahrradfahrer eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit, die bei 1,6 Promille einsetzt. Wer als Fahrradfahrer mit 1,6 Promille erwischt wird, ist den Auto-Führerschein ebenso los, wie ein Autofahrer mit 1,1 Promille. Der Führerschein wird entzogen und muss nach einer gewissen Sperrfrist neu beantragt werden.
Dies bedeutet aber nicht, dass in dem Bereich von 0,3 bis 1,59 Promille fahrradfahren leichten Herzens dem Taxi oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen ist. Denn auch in diesem Bereich kann eine absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrradfahrers gegeben sein, wenn sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinigungen hinzukommen, z. B. ein Unfall. Auch dann ist für den Fahrradfahrer der „Lappen“ weg.
Auch als Fahrradfahrer sollte man sich also nach reichlich Alkoholgenuss lieber auf einen nüchternen Autofahrer verlassen oder aber öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Alkohol auf dem Fahrrad ist ebensowenig ein Kavaliersdelikt wie Alkohol am Steuer.
Im übrigen hat das OVG Lüneburg bereits im Jahre 2008 – 12 ME 35/08 – entschieden, dass einem alkoholisierten Fahrradfahrer von der Straßenverkehrsbehörde durch behördliche Anordnung auf die Teilnahme am Straßenverkehr mit führerscheinfreien Fahrzeugen wie Fahrrad oder Mofa untersagt werden kann.
Trotzdem helfen wir auch gerne den Fahrradfahrern, sollte ihr Führerschein einmal in Bedrängnis kommen.
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