Leider wissen das heutzutage die wenigsten Unfallgeschädigten.
Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass derjenige, welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann – auf Kosten des gegnerischen Versicherers!
Nach einem Verkehrsunfall hat der schuldlos Geschädigte nur ein Interesse: Möglichst schnell seinen kompletten Schaden ersetzt bekommen. Doch er hat ein Problem: Er muss dafür genau wissen, welche Schadenspositionen ihm in welcher Höhe zustehen. Dem Geschädigten stehen jetzt zwei Wege offen:
- Er ruft bei dem Callcenter des gegnerischen Haftpflichtversicherers an. Entscheidet er sich für diesen Weg, dann sollte er wissen, dass der Haftpflichtversicherer das Interesse verfolgt, den Schaden, den er regulieren muss, so gering wie möglich zu halten. Dieser Weg bedeutet für den Geschädigten aber auch: Sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell beklagen nämlich Unfallgeschädigte Kürzungen bei den geltend gemachten Schadenpositionen; insbesondere bei den kalkulierten Stundensätzen bzw. Stundenverrechnungssätzen der Fahrzeugreparatur. Auch erhält der Geschädigten für die Mühe und Zeit, welche er für Telefonate oder Korrespondenz mit der Versicherung aufbringt, keine Vergütung.
- Der andere Weg: Der Geschädigte beauftragt einen im Bereich der Unfallregulierung versierten Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung, und dass auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Das Interesse des Geschädigten liegt nämlich anders: Er möchte alle Schadenpositionen und zwar ohne Abzüge ersetzt bekommen. Warum sollte er auch auf Geld verzichten, was ihm zusteht?
Die Unfallregulierung ist heutzutage extrem komplex: Allein der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren und Monaten einige wegweisende und wichtige Urteile im Bereich der Unfallregulierung zu Gunsten der Geschädigten gefällt. Allerdings ist einem Unfallgeschädigten sowohl die Regulierungspraxis als auch die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Unfallregulierung i.d.R. nicht bekannt und er weiß auch in der Regel nicht, welche Schadenpositionen in welcher Höhe er mit Erfolg beanspruchen kann.
Aus diesem Grund kann nur empfohlen werden, einen fachlich versierten Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Auf dem Schadenfixportal finden Sie entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte. Hier ist eine Online-Schadenmeldung jederzeit möglich.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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