Aufhebung des Fahrverbots bei missverständlicher oder unklarer Beschilderung

Verkehrsrecht Saarlouis:
Der Fall:
Der Mandant überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften – nach Toleranzabzug – die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 70 km/h.
Die Folge:
Ein Bußgeld über 500,00 € und ein Fahrverbot von drei Monaten.
Das Problem:
Die Beschilderung war missverständlich, da zunächst als Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km angezeigt war, anschließend ein Schild mit der Höchstgeschwindigkeit 120 km zu sehen war, das allerdings rot durchgestrichen war.
Der Mandant ging davon aus, dass ab diesem Schild keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr gilt.
Das Urteil:
Das Amtsgericht Saarlouis hat aufgrund der jedenfalls aus Sicht des Autofahrers unklaren bzw. missverständlichen Beschilderung in seinem Urteil vom 06.10.2010 von dem Fahrverbot abgesehen und auch das Bußgeld nicht erhöht.
Es ist daher empfehlenswert, sich bei Erhalt eines Anhörungsbogens bzw. eines Bußgeldbescheids nochmals die Verkehrslage vor Ort vor Augen zu halten, zumal unklare oder missverständliche Verkehrszeichen keine Seltenheit sind.

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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