Da der Bundesrat heute doch noch nicht über eine Neuregelung der Winterreifenpflicht beschließt (s. Beitrag des Kollegen Schlemm), noch zwei Aspekte zur derzeitigen Rechtslage:
Was ist denn eigentlich ein Winterreifen? Dies ist (noch) nicht verbindlich definiert. Trägt ein Reifen den Aufdruck M+S (englisch: mud + snow) oder ein Schneeflockensymbol, ist er bisher als Winterreifen geeignet. Dazu zählen nicht nur die klassischen Winterreifen, sondern auch viele der „Allwetterreifen“, die ausweislich einer Testreihe des AutomobilClubs Europa (ACE) bei winterlichen Wetterverhältnissen größtenteils gute Fahreigenschaften aufweisen.
Dennoch gilt auch bereits jetzt: Wer bei Schnee und Eis mit nicht geeigneten Reifen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld (trotz Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Vorschrift in der StVO, siehe Winterreifen, Teil 1), sondern auch seinen Versicherungsschutz im Rahmen der Kaskoversicherung. Ist das Fahren mit ungeeigneter Bereifung nämlich als „grob fahrlässig“ zu bewerten, darf der Versicherer seine Schadensersatzzahlung gegebenenfalls anteilig kürzen.
Über den Autor: Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg und berät zu allen Fragen des Verkehrsrechts, Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, Autokauf, Gewährleistung. Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Vertrauensanwalt des ACE in Duisburg.
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