Knöllchen aus dem EU-Ausland können bald vollstreckt werden.
Wenn Sie in Ihrem Sommerurlaub in Italien, Spanien, Frankreich oder anderen EU-Staaten geblitzt wurden, bei Rot über die Ampel gefahren sind oder kreativ geparkt haben, droht Ihnen ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog des Transit- oder Urlaubslandes.
Im Februar 2010 wurde im Schadenfixblog bereits über die Bemühungen Deutschlands und anderer EU Staaten, Bußgelder im gesamten EU-Ausland zu vollstrecken, berichtet! Siehe Beitrag: Vollstreckung von Bußgeldern im Eu-Ausland.
Nun hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz mit dem Titel: Gesetz über die „Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ beschlossen. Zwar war es auch vor diesem Gesetz schon möglich Bußgelder aus dem EU-Ausland zu vollstrecken, allerdings mit mehr Aufwand als dies nun der Fall ist. Nach Auskunft der Bundesregierung soll mit der Initiative der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union von Anfang 2005 in Deutschland umgesetzt werden.
Zur Wirksamkeit der Reglung muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Wahrscheinlich wird das Gesetz nicht vor Oktober wirksam. Das bedeutet jedoch keine Entwarnung für Verkehrssünder: Der Zeitpunkt der Verhängung des Bußgeldes ist nicht maßgeblich, sodass auch im Sommerurlaub verhängte Bußgelder ab Oktober in Deutschland vollstreckt werden können.
Achtung: Ausländische Bußgeldvorschriften sind teilweise drastischer als die Deutschen – Siehe Beitrag: Bußgeldkatalog 2010 – die häufigsten Delikte im Ländervergleich.
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