Wann liegt eine Engstelle vor und wann ist eine Kurve scharf?
Standen Sie im Halte- oder Parkverbot, dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des zu verhängenden Bußgeldes können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 entnehmen, den wir für Sie auf unserer Hompage bereitgestellt haben.
Zur Erläuterung: Bei den einzelnen Verboten ist zwischen
- Halteverbot: Hier dürfen Sie überhaupt nicht halten (§12 Abs.1 StVO)
- Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot): Hier ist das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt
- Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten länger als drei Minuten
zu unterscheiden.
Dabei schlägt das Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen sogar mit einem Punkt in Flensburg zu Buche.
Ansonsten kann das verkehrswidrige Halten oder Parken mit einem Bußgeld zwischen 5 und 50 EUR geahndet werden.
Heute wollen wir uns mit dem Halten
- an engen oder unübersichtlichen Stellen und
- in scharfen Kurven
beschäftigen §12 Abs.1 StVO.
Regelmäßig stellt sich nämlich die Frage: Welche Stellen sind im Einzelfall als enge Stellen zu qualifizieren und wann spricht man von einer scharfen Kurve?
Zur Bewertung der Engstelle kommt es darauf an, wieviel Abstand ein Fahrzeug mit „normaler Breite“ unter Einhaltung eines seitlichen Sicherheitsabstands benötigt, um ungehindert an dem haltenden Fahrzeug vorbei zu fahren. Es kommt also einmal auf die Breite eines normalen Fahrzeugs und auf einen einzuhaltenden Sicherheitsabstand an.
Die höchstzulässige Fahrzeugbreite beträgt 2,55 m (§ 32 I Nr. 1 StVZO) – Anders im Kommentar zur StVO von Burmann/Heß/Jahnke/Janker, in dem aus 2,55 m schon mal 2,5 m gemacht werden. Im allgemeinen geht die Rechtsprechung beim Seitenabstand von 50 cm aus. Somit ergibt sie eine erforderliche Mindestbreite von 3,05 m.
Eng ist eine Stelle idR, wenn der zur Durchfahrt verbleibende Freiraum geringer als 3,05 m ist. Zu genau sollte man es damit aber nicht nehmen. Um sicher zu gehen, dass man keine Probleme bekommt, sollte eine Fahrbahnbreite von 3,50 m bleiben.
Die Definition der scharfen Kurve ist nicht so eindeutig wie die der Engstelle. Hier gilt: Eine Kurve ist ein gekrümmter Straßenverlauf bezogen auf eine einheitliche Fahrbahn. Eine scharfe Kurve zeichnet sich durch einen geringen Radius aus. Dies ist natürlich immer noch nicht sehr konkret und muss letztendlich im Einzelfall entschieden werden.
Falls Sie einen Anhörungsbogen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich gegen die gegen Sie gemachten Vorwürfe wehren möchten, stehen Ihnen auf Schadenfix.de kompetente Anwälte für Verkehrsrecht zur Verfügung.
Wenn Sie ein iPhone, ein iPad oder einen iPod Touch besitzen, können Sie den kostenlosen Bußgeldrechner hier downloaden.
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