Soeben ist das anliegende Urteil vom 27.11.2009 des AG Gelsenkirchen (AZ: 36 C 135/09) hier eingegangen.
Dort bezieht sich das Gericht vollumfänglich auf das BGH Urteil v. 20.10.2009.
In dem nun vorliegenden Urteil legt das AG Gelsenkirchen klar dar, worauf es ankommt, wenn eine gegnersiche Versicherung denn meint, es wären die niedrigeren Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt vorzuziehen.
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