Winterreifenpflicht Teil 1, Neuregelung zum 15. Oktober 2010?

Mit Beginn der kalten Jahreszeit wird die Frage der richtigen Bereifung Ihres Fahrzeugs wieder aktuell. Welche Bereifung ist gesetzlich vorgeschrieben? Was passiert, wenn die „falschen Reifen“ aufgezogen sind?

Die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs.3a StVO) sieht eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung vor, zu der insbesondere Winterreifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage gehören.

Wann denn nun Winterreifen aufgezogen werden müssen, lässt sich der Vorschrift nicht eindeutig entnehmen, befand auch das Oberlandesgericht Oldenburg und erklärte die Vorschrift für verfassungswidrig. Der in dem entschiedenen Fall beteiligte Autofahrer ging dennoch nicht straffrei aus. Er wurde mit einem Bußgeld wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit belegt.

Nunmehr ist es an dem Gesetzgeber, eine rechtswirksame Neuregelung der Winterreifenpflicht zu schaffen, was unter Umständen bereits am 15. Oktober 2010 geschehen könnte. Wir werden dann an dieser Stelle darüber berichten.

Auch jetzt kann eine ungeeignete Bereifung nicht nur zu Bußgeldern (s.o.) sondern auch zu Nachteilen in Ihrem Versicherungsschutz führen. Dies sowie die Frage, was unter Winterreifen zu verstehen ist, wird in einem weiteren Beitrag erläutert werden.

Über den Autor:  Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg und berät zu allen Fragen des Verkehrsrechts, Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, Autokauf, Gewährleistung. Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Vertrauensanwalt des ACE in Duisburg.

Das Verkehrsrechtsportal von Stefan Kramp finden Sie hier:  www.schadenfix.de/duisburg/Iborg-Kortenkamp-Kramp

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