Verdoppelung des Bußgelds bei Verstoß gegen die „Winterreifenpflicht“ in Kürze?

Es ist noch nicht lange her, dass das OLG Oldenburg den bußgeldbewehrtem Verstoß gegen die ” Winterreifenpflicht” als verfassungswidrig ansah und vom Gesetzgeber eine neue Verordnung einer Winterreifenpflicht angekündigt wurde. Das OLG vertrat die Auffassung, dass die ursprüngliche Regelung  gegen das verfassungsmäßig gebotene Bestimmtheitsgebot verstoße.

Die Neuregelung lässt auf sich warten, geplant war zunächst der 15. Oktober 2010; jetzt soll eine entsprechende Vorlage jetzt zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 05.11.2010 kommen.

Ungeachtet dessen soll das Bundesverkehrsministerium schon neue Pläne haben für eine Erhöhung des Verwarnungsgelds bzw. Bußgelds im Falle eines Verstoßes . Es soll nämlich eine Verdoppelung geben.

Fahrten  bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Winterreifen  sollen  künftig doppelt so viel Bußgeld kosten wie bisher: 40 stattbisher  20 Euro; bei einer Verkehrsgefährdung sogar 80 statt 40 Euro. Bei Letzterem kommt wie bisher noch ein Punkt in Flensburg dazu (Quelle: Auto-Club-Europa –  ace-online.de)

Man darf gespannt sein…

Über den Autor:

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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