Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Hillmann sagt dazu:
Ein Pkw hat einen bestimmten Wiederbeschaffungswert. Nach einem Autounfall hat er nur noch einen Restwert. Ein Reparaturschaden/Totalschaden liegt dann vor, wenn der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert die Reperaturkosten nicht übersteigt.
Comments are closed.