Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 (Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010) erfolgte am 3. Dezember 2010. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt erst ab morgen (04.12.2010) in Kraft.
Die neue Winterreifenpflicht und die Verdoppelung der Bußgelder wurden schließlich in derjenigen Form, in der der Bundesrat zugestimmt hat, übernommen.
Wer also wisssen möchte, wen die Neuregelung betrifft und was Winterreifen nach Gesetzgebers´ Vorlage sind sind, der sollte sich einmal die Mühe machen, in das Bundesgesetzblatt schauen, und zwar in die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60).
Und..schlauer geworden…?
Wer also ab dem 04.12.10 mit einem “Kraftfahrzeug” während der gesetzlich „definierten“ Wetterlagen mit nicht “gesetzeskonformer” Bereifung angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld von 40 € oder 80 € (mit Behinderung) und jeweils einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fazit:
Die Zukunft wird zeigen, ob der neuen Gesetzesentwurf „bestandskräftiger“ als der ursprüngliche ist. Die Wetterverhältnisse wurden zwar jetzt erstmals aufgeführt, aber ist dies denn ausreichend erfolgt? Nicht anderes gilt für die Reifenbeschaffenheit.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.
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