Nach einem Urteil des Amtsgericht Olpe (Urteil vom 23.04.2014, Az.: 25 C 835/12) steht es einem Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten nicht entgegen, wenn das vom Geschädigten bei einem Autovermieter angemietete Kraftfahrzeug nicht als Vermieterfahrzeug zugelassen ist. Ein derartiger Haftungseinwand ist im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ohne Relevanz.
Rechtsanwalt R. Weichelt
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