Geblitzt mit….? Teil 5: Poliscan Speed (Lasermessung)

In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.

Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.

Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.

Heute geht es um  ein relativ neues  Geschwindigkeitsmessgerät

Bezeichnung: Poliscan Speed

Funktion: laserbasierte Geschwindigkeitsmessung  mit digitaler Fotoeinrichtung

Einsatz: Stationär; mobil – Messung  auf  Stativ; Messung vom Fahrbahnrand. Messentfernung ca. 50-20 m des ankommenden Verkehrs

mögliche Fehler: Meßwertzuordnung, Dokumentation, fehlende Schulung des Messpersonals,

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Laut Herstellerangabe soll das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät den gesamtem befahrbaren Bereich einer Straße abtasten und auf diese Weise Messungen auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können.

Bisher haben das OLG Frankfurt, das KG und das OLG Düsseldorf das Messverfahren als „standardisiertes Messverfahren“ angesehen.

Auch gab es bereits von Sachverständigen durchgeführte Versuche. Mehr dazu hier

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Lasermessung und/oderPoliscan Speed aufgeführt sind? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?

Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren, entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.

Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.

Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Info unter: 06032 / 9345-21

Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es hier

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