BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 265/07 – Urteil vom 11.11.2008: Für die Reparatur eines Gebrauchtwagens muss ein Käufer nicht bezahlen, wenn die Rechtslage und die vertraglich garantierten Leistungen des Autohändlers nicht übereinstimmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Mitteilung der Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) entschieden.… Quelle: verkehrsanwaelte.de