Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden stellt sich so Mancher die Frage, wie er noch zumindest einen Teil seines Schadens erstattet bekommt. Der Möglichkeit, zumindest den Glasschaden fiktiv über die Teilkasko zu regulieren und dann den Restwert - möglichst über eine Online-Börse - zu realisieren hat nunmehr das AG Diepholz einen Riegel vorgeschoben. Der auf [...]weiterlesen
Haftungsverteilung / Vorrang des fließenden Verkehrs / Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2011 betont, dass sich das Vorfahrtsrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot grundsätzlich nicht die Verpflichtung des Einfahrenden beseitigt, dem fließenden Verkehr den Vorrang einzuräumen. Im entschiedenen Fall war der Beklagte aus einem Grundstück in die Vorfahrtsstraße nach rechts eingebogen und es kam zur [...]weiterlesen
Problemzonen der privaten Unfallversicherung – Teil III: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Invaliditätsbemessung?
Ein Unfall bedeutet nicht nur Ärger mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und ggf. den Strafverfolgungsbehörden; der Unfall ist auch der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung. Aber wann kommt welche Leistung in Betracht und was ist bei der Geltendmachung zu beachten? Bei der Geltendmachung der Hauptleistungsart in der privaten Unfallversicherung, der Invaliditätsleistung, ist die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für [...]weiterlesen
Neues vom BGH: Folgenlose Obliegenheitsverletzung bei unterbliebener Anpassung von Versicherungsverträgen
Der BGH hat entschieden, dass sich der Versicherer nicht auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten berufen kann, wenn die entsprechenden Klauseln in Altverträgen nicht an das VVG 2008 angepasst worden sind, Urteil vom 12. Oktober 2011 zum Az. IV ZR 199/10. Der Gesetzgeber hat den Versicherern für den Bestand an Altverträge eine bis zum 01. Januar [...]weiterlesen
Problemzonen der privaten Unfallversicherung – Teil II: Der Fristendschungel
Der (Verkehrs-) Unfall bedeutet i.d.R nicht nur Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und ggf. auch den Strafverfolgungsbehörden. Er ist auch der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung und damit der “erste Schritt” auf dem – langen – Weg zur Invaliditätsleistung. Auf diesem Weg gilt es allerlei vertragliche Vereinbarungen zu kennen und zu beachten, was häufig nicht unproblematisch [...]weiterlesen
Problemzonen der privaten Unfallversicherung – Teil I: Wieviel „ärztliche Feststellung“ ist nötig?
Der (Verkehrs-) Unfall bedeutet i.d.R nicht nur Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und ggf. auch den Strafverfolgungsbehörden. Er ist auch der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung und damit der "erste Schritt" auf dem - langen - Weg zur Invaliditätsleistung. Auf diesem Weg gilt es die vertraglich vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen zu beachten, was häufig nicht unproblematisch ist. [...]weiterlesen
Autos verleiht man nicht …
... spricht der Volksmund, aber behält er auch insoweit Recht? Aus einer Gefälligkeit wird jedenfalls dann schnell Verdruss, wenn der Entleiher einen Unfall verursacht. Zwar wird der Kraftfahrthaftpflichtversicherer (KH) des Verleihers den Schaden des Unfallgegners und die Kasko denjenigen am entliehenen Kfz zunächst und grundsätzlich regulieren. Es kommt dann aber ebenso grundsätzlich zu dem was [...]weiterlesen