Unfallregulierung

Wissenswert im Verkehrsrecht -Teil 1: Unfallregulierung durch Rechtsanwalt – natürlich auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers!

Verfasser: am 16. November 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmLeider  wissen das heutzutage die wenigsten Unfallgeschädigten. Der Bundesgerichtshof  hat  bereits vor einiger Zeit entschieden, dass derjenige, welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann – auf Kosten des gegnerischen Versicherers! Nach einem Verkehrsunfall hat der schuldlos Geschädigte nur ein Interesse: Möglichst schnell seinen kompletten Schaden [...]weiterlesen

BGH: Aktuelles Urteil zum Thema Verkehrsunfall durch „objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktion“

Verfasser: am 19. Oktober 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmDer Bundesgerichtshof hatte am 21.9.2010 ( veröffentlicht am 19.10.2010) über eine objektiv nicht erforderliche  Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang eines anderen Fahrzeugs zu entscheiden. Im Leitsatz ist aufgeführt, dass es nicht erforderlich sei, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, -also subjektiv- erforderlich war oder sich gar für ihn als die [...]weiterlesen

Das Audi Quattro – Urteil des BGH zu den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung

Verfasser: am 4. August 2010

Rechtsanwalt Dominik WeiserDer BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche - Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern [...]weiterlesen

Aktuell: Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer

Verfasser: am 22. Juli 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmIn der Entscheidung vom 22. Juni 2010 (veröffentlicht am 13.7.2010) stärkte der BGH wieder einmal die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer. In dem zur Entscheidung anstehenden Fall ging es um die unfallbedingte Beschädigung eines zum Unfallzeitpunkt mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km. Der Unfallgeschädigte rechnete fiktiv auf Gutachtenbasis [...]weiterlesen