Ist ein iPod ein Mobiltelefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung? Denn nur die Nutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung und bei laufendem Motor) ist untersagt und zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 EUR sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich. Das Amtsgericht Waldbröl hat die Frage verneint - zu Recht. Die Produktpalette von Apple stellt die [...]weiterlesen
Handy am Steuer – das wird teuer..? Oder kippt das Handyverbot bald?
Wer sich beim Telefonieren am Steuer erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld von 40,- € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Dies ist nämnlich gesetzlich verboten; § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO untersagt dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. [...]weiterlesen
OLG Celle zur Nutzung von Funkgeräten im Straßenverkehr
Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat mit Beschluss vom 17.06.2009 (Az.: 311 SsRs 29/09) zu der Frage Stellung genommen, ob die Nutzung eines Funkgeräts im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 1a StVO verboten ist. Die Diskussion über das „Handy-Verbot“ bei den Gerichten ist noch immer nicht zu Ende geführt. Wobei, hier ging es gar nicht um [...]weiterlesen
OLG Köln ahndet Blick auf Handy als Ordnungswidrigkeit
Das OLG Köln (OLG) hat mit Beschluss vom 18.02.2009 (Az.: 83 Ss-OWi 11/09) entschieden, dass ein verbotswidriges Benutzens eines Mobiltelefons mit einer Geldbuße von EUR 40 und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann, wenn ein Kfz-Lenker sein Mobiltelefon, nachdem dieses im Fahrzeug klingelt, aufnimmt, um mit einem Blick auf das Display festzustellen, wer ihn [...]weiterlesen
Entscheidungen zum Handy-Telefonieren: Telefonate auf dem Seitenstreifen sind verboten – Halten der Freisprecheinrichtung ist erlaubt
Immer neue Fälle beschäftigen die Oberlandesgerichte in verschiedenen Bundesländern. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3.6.2008 (Az.: 2 Ss -Owi- 84, 39/08) entschieden, dass das Telefonieren mit einem Handy gegen § 23 Ia StVO verstößt, wenn das Fahrzeug mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen einer Autobahn steht. Der Fahrzeugführer hatte auf dem Seitenstreifen einer [...]weiterlesen
Verbot des Telefonierens am Steuer ist verfassungsgemäß
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.04.2008, Az.: 2 BvR 525/08) ist geklärt, dass das in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung geregelt „Handyverbot“ verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung, weil Autofahrer in Deutschland von der Polizei immer häufiger mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass sie dabei beobachtet worden seien, ihr Handy verbotenerweise benutzt [...]weiterlesen